Zusammensetzung des Pfarrkirchenrates
Vorsitzender: Abt em Mag.Berthold Heilgl OSB
stv. Vorsitzender: Franz Wieser
weitere Mitglieder: Atschreiter Johann, Edermayr Monika, Geierlehner Andreas, Heigl Johann, Sallegger Leopoldine, Streißelberger Josef, Wurzer Rosa
Was ist der Pfarrkirchenrat?
Der Pfarrkirchenrat besteht aus dem Vorsitzenden (der für die Pfarre zuständige Priester) und mindestens 4, höchstens 10 Pfarrangehörigen. Die Mitglieder des Pfarrkirchenrates werden vom Pfarrer über den Dechant der bischöflichen Behörde zur Ernennung vorgeschlagen, wobei mindestens die Hälfte der zu ernennenden Mitglieder vom Pfarrgemeinderat namhaft gemacht werden, davon mindestens zwei aus den Reihen der Mitglieder des Pfarrgemeinderates. Die übrigen Mitglieder können vom Pfarrer frei nominiert werden.