ab 17.00 Programm in der Pfarrkirche
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Der Pfarrgemeiderat Böheimkirchen 2017 bis 2022
Die Personen am Bild sind:
Erste Reihe sitzend v. l. Wolfgang Covi, Katharina Herzberger, ehem. Pfarrer Emmerich Pfeiffer, Pfarrer Kingsley Uzor, Michaela Marold, Dagmar Wurmetzberger, Agnes Schnetzinger
stehend v. l. Anna Eigenbauer, PAss. Jürgen Schnetzinger, Anton Liedlbauer, Martin Erasimus, Christoph Großsteiner, Dominik Marold, Birgit Holzer, Edith Pfeiffer, Roswitha Kosthron, Karl Priesching
Unser Selbstverständis
In der diözesanen Pfarrordnung werden das Wesen und die Aufgaben des PGR wie folgt dargestellt.
1. Der Pfarrgemeinderat hat den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich zu unterstützen und im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung mit dem Pfarrer über die Fragen des pfarrlichen Lebens zu beraten.
2. Im Einzelnen soll er:
Dies erfordert von den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates ein Mitdenken und Mitarbeiten sowohl im organisatorischen als auch in pastoralen Belangen. Damit versteht sich der PGR als Pastoralkollegium, deren Mitglieder nach Neigung und Talenten in den jeweiligen Ausschüssen tätig werden.