Mein Herz denkt an dein Wort: Sucht mein Angesicht!
Dein Angesicht, Herr, will ich suchen.
Verbirg nicht dein Gesicht vor mir.
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Foto: Verklärungsbasilika auf dem Berg Tabor. (Israelreise 2009) |
Bei Begräbnissen sind auf dem Friedhof bis zu 50 Personen zugelassen.
Die Regeln für Begräbnisse (4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom Februar 2021) sind einzuhalten. (Max. 50 Personen, mind. 2 Meter Abstand, FFP2-Maskenpflicht auch im Freien)
Für den Begräbnisgottesdienst gelten die Regeln der
"Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste".
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des Mindestabstandes von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen der Platz in unserer Pfarrkirche sehr begrenzt ist. Begräbnisgottesdienste können daher nur im kleinen Personenkreis gefeiert werden. FFP2 Maskenpflicht in der Kirche und während des Gottesdienstes.
Rahmenordnung für Gottesdienste gültig ab 7. Februar
Gottesdienstordnung vom 21. - 28. Februar
Gottesdienste in Radio und Fernsehen
Coronainformationen - Diözese St. Pölten