Rahmenordnung der Bischofskonferenz ab Samstag, 16. April 2022
Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – folgende Regelungen:
Allgemeine Regeln
Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottes-
dienstraumes) verpflichtend3. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
− Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen unmittelbar vor dem Beginn der Feier die Hände gründlich Waschen (mit Warmwasser und Seife) oder sie desinfizieren.
− Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt wer- den; auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel muss die Möglichkeit zum Desinfizieren der Hände an geeigneter Stelle bereitgestellt werden.
− Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden.
− Tücher zur Reinigung von Kelchen und Schalen, sowie die Tücher für die Händewaschung sollen nach jedem Gottesdienst gewaschen werden.
− Die Kirchen müssen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.
− Ein Willkommensdienst aus der (Pfarr-)Gemeinde als Service am Kircheneingang bzw. bei Gottesdiensten unter freiem Himmel soll die Ankommenden empfangen, auf die Bestim-
mungen hinweisen und für Fragen zur Verfügung stehen.
− Die Weihwasserbecken sollen gefüllt sein. Das Wasser ist regelmäßig, zumindest wöchent-
lich, zu wechseln und das Becken dabei gründlich zu reinigen.
− Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung
besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann – zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen – keinen liturgischen Dienst aus- üben.
− Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Video- meetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Live-stream4 etc.) eine Un- terstützung sein. Hilfestellungen für das Feiern von Hausgottesdiensten werden über www.netzwerk-gottesdienst.at angeboten.
− Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden zum persönlichen Gebet ein.
Regelungen zur liturgischen Musik Gemeindegesang
Der Gemeindegesang unterliegt keiner Einschränkung.
Chorgesang
Zu Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben wird auf die Informationen zur liturgischen Musik auf der Website der Österreichischen Kirchenmusikkommission, abrufbar unter www.kirchenmusik- kommission.at, verwiesen).
Konkretisierungen für die einzelnen Feierformen
Messfeier
− Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Frie- dens möglich.
− Körbchen für die Kollekte werden nicht weitergereicht, sondern z.B. am Ein- und Ausgang auf- gestellt.
− Die Hostien werden in der Sakristei vom Zelebranten oder anderen dazu Beauftragten nach Reinigen und Desinfizieren der Hände in die Hostienschale gelegt. Auf einer separaten Patene bereitet er eine eigene (große) Hostie, die er dann bei den Einsetzungsworten erheben, beim Agnus Dei brechen und schließlich selbst konsumieren wird.
− Während des Hochgebetes bleibt die Schale mit den Hostien für die Mitfeiernden zur Mini- mierung der Übertragungsgefahr durch den Sprechakt bedeckt.
− Der Vorsteher kommuniziert in der vorgesehenen Weise, legt an der Kredenz die FFP2-Maske an und wäscht sich gründlich die Hände (mit Warmwasser und Seife) oder desinfiziert sie. Dann nimmt er am Altar die Abdeckung von der Hostienschale.
− Das Waschen oder Desinfizieren der Hände sowie die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- Maske gilt auch für alle anderen Kommunionspender; sie empfangen die Kommunion aus hy- gienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde.
− Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion dringend empfohlen5.
Feier der Taufe
- Für die Feier der Taufe gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regelungen und Regelun- gen zur liturgischen Musik.
- Einem allfälligen Wunsch der Eltern nach verpflichtendem Tragen einer FFP2-Maske durch die Anwesenden ist nachzukommen.
− Im Vorfeld ist mit der Tauffamilie ein Präventionskonzept abzusprechen (vgl. Präventionskon- zept für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass).
Feier der Trauung
− Für die Feier der Trauung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regelungen und Rege- lungen zur liturgischen Musik.
− Einem allfälligen Wunsch des Brautpaares nach verpflichtendem Tragen einer FFP2-Maske durch die Anwesenden ist nachzukommen.
− Im Vorfeld ist mit dem Brautpaar ein Präventionskonzept abzusprechen (vgl. Präventionskon- zept für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass).
Feier der Erstkommunion
Für die Feier der Erstkommunion gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regelungen und Regelungen zur liturgischen Musik.
Im Vorfeld ist mit den Familien der Erstkommunionkinder ein Präventionskonzept abzuspre- chen (vgl. Präventionskonzept für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass).
Feier der Firmung
− Für die Feier der Firmung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regelungen und Rege- lungen zur liturgischen Musik.
− Im Vorfeld ist ein Präventionskonzept abzusprechen (vgl. Präventionskonzept für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass).
Firmhandlung im engeren Sinn:
Ordnerdienste sollen ggf. helfen, ausreichend große Abstände beim Nach-vorne-Gehen einzuhalten;
der Firmspender legt die FFP2-Maske an und desinfiziert seine Hände;
Die Stirnsignierung mit dem Chrisam wird wie vorgesehen mit dem Begleitwort vollzogen (das Auflegen der Hand auf das Haupt der Firmlinge entfällt); der Friedensgruß erfolgt ohne Reichen der Hand (das Zeichen des Friedens kann z.B. eine Geste mit der Hand aus- gehend vom Herzen sein);
Feier des Sakraments der Versöhnung
- Die Beichte soll bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ausreichende Abstände gewahrt bleiben können, stattfinden. Hilfreich kann das Aufstellen ei- ner Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein; andernfalls ist das Tragen einer FFP2- Maske notwendig.
− Wenn die Beichte im Beichtstuhl stattfindet, ist das Tragen einer FFP2-Maske für Priester und Beichtende verpflichtend.
Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung
− Bei der Krankenkommunion (und beim Viaticum) außerhalb von Krankenhäusern und Pflege- heimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden.− Vor und nach den liturgischen Vollzügen wäscht der Priester gründlich die Hände oder desin- fiziert sie.
Begräbnisse
− Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln die- ser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemei- nen Regeln.
− Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben.
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Beten wir, dass unser Herr uns in dieser schwierigen Zeit der Pandemie beisteht, vor einer Erkrankung schützt und uns Kraft und Zuversicht schenkt. Wir können uns auf ihn verlassen. |