Den Mitgliedern des Pfarrkirchenrates obliegt insbesondere die Finanzgebarung der Pfarre. Besonders bei Anschaffungen oder Bauvorhaben muss ein Finanzplan erstellt und mit der Finanzkammer der Diözese abgestimmt werden.
Die konstituierende Sitzung fand am 21. Juni 2017 statt.
Die Mitglieder des Pfarrkirchenrates