Sie sind aus der röm.kath. Kirche ausgetreten und suchen nun einen Weg zurück in die Glaubensgemeinschaft?
Das ist jederzeit möglich. Bitte melden Sie sich in der Pfarrkanzlei.
Formalitäten:
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Geburtsurkunde
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Meldezettel
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Taufschein mit Austrittsvermerk
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Trauungsschein (wenn verheiratet)
Die Wiederaufnahme wird mit bischöflicher Erlaubnis durch einen Priester in der Pfarre unter Anwesenheit zweier Zeugen (keine besonderen Voraussetzungen) vorgenommen.