Allgemeines zur Wiederaufnahme

Sie sind aus der röm.kath. Kirche ausgetreten und suchen nun einen Weg zurück in die Glaubensgemeinschaft?

Das ist jederzeit möglich. Bitte melden Sie sich in der Pfarrkanzlei.

Formalitäten:

  • Geburtsurkunde

  • Meldezettel

  • Taufschein mit Austrittsvermerk

  • Trauungsschein (wenn verheiratet)

Die Wiederaufnahme wird mit bischöflicher Erlaubnis durch einen Priester in der Pfarre unter Anwesenheit zweier Zeugen (keine besonderen Voraussetzungen) vorgenommen.