a) WEM KANN DIE KRANKENSALBUNG GESPENDET WERDEN :
bei jeder Krankheit, nicht erst in Todesgefahr
auch bei alten Menschen ohne akute Krankheit
auch an Kinder und Jugendliche in Krankheit
öfters als nur einmal im Leben
zu Hause im Kreis der Familie
in der Pfarrkirche bei gemeinsamen Krankengottesdiensten.
b) WER IST DER EMPFÄNGER DER KRANKENSALBUNG?
Im Normalfall ist es der Kranke oder ältere Mensch, der an Gebrechen leidet. Das Sakrament soll bei Bewusstsein gespendet werden. Den Priester also nicht erst rufen, wenn der Kranke nicht mehr voll aufnahmefähig ist. Im Notfall kann die Krankensalbung auch bewusstlosen gespendet werden. Gott handelt an uns, auch wenn wir selbst nicht voll bewusstseinsfähig sind. Das Sakrament sagt zeichenhaft die Nähe Gottes zu.
c) KANN EIN TOTER DIE KRANKENSALBUNG EMPFANGEN?
Grundsätzlich können Tote keine Sakramente empfangen, auch nicht die Krankensalbung. Da aber oft der genaue Zeitpunkt des Todes (vollkommene Trennung von Leib und Seele) nicht feststellbar ist, ist im Zweifelsfall dieses Sakrament zu spenden. Man spricht dann von einer bedingungsweisen Spendung der Krankensalbung. Es ist davon auszugehen, dass sich nach Eintritt des Herz- oder Gehirntodes die Seele nicht schlagartig, sondern langsam vom Körper trennt. So lange der Körper noch warm ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Seele noch nicht völlig getrennt ist. In diesem Zeitraum kann auch die Krankensalbung gespendet werden.
d) WER KANN DIE KRANKENSALBUNG SPENDEN?
Jeder Priester.
e) WIE WIRD DIE KRANKENSALBUNG GEFEIERT?
Zu Hause, im Spital oder in der Kirche – für den Einzelnen oder in einer Gruppe. Es ist jedenfalls eine liturgische Feier.
f) WIRD EIN BESONDERES ÖL VERWENDET?
In der Regel erfolgt die Salbung mit einem vom Bischof dafür gesegneten Öl (üblicherweise Olivenöl oder sonst ein rein pflanzliches Öl). Im Notfall kann auch der Priester das Öl segnen.
g) IST ES RATSAM, IN TODESGEFAHR ODER NACH EINTRITT DES TODES EINEN PRIESTER ANZUFORDERN?
Ja, es ist in jedem Fall sinnvoll dies zu tun. Denn der Priester kann neben der Spendung der Krankensalbung, oder wenigstens der bedingungsweisen Spendung, den vollkommenen Ablass in der Sterbestunde erteilen. Dieser lautet folgendermaßen: "Auf Grund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommenen Ablass und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."