Die Krankensalbung ist ein Sakrament der römisch-katholischen Kirche.
Volkstümlich wurde die Krankensalbung auch Letzte Ölung genannt, wie sie früher auch offiziell hieß. Die zutreffendere Bezeichnung, die auch die Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Liturgie der Kirche „Sacrosanctum Concilium“ verwendet, ist jedoch Krankensalbung. Die Krankensalbung ist (wie alle sakramentalen Salbungen) ein Mittel der Stärkung und Ermutigung. Die Krankensalbung soll nach der Beichte empfangen werden. Im Anschluss an die Krankensalbung ist je nach Gesundheitszustand der Empfang der Heiligen Kommunion möglich. Die Salbung gibt in schwerer Krankheit Anteil am Heiligen Geist und dem Kreuz Christi (vgl. Jak. 5,14.15). In diesem Sinn hat das Zweite Vatikanische Konzil mit der Konstitution über die heilige Liturgie beschlossen, den Ritus und die Deutung dieses Sakraments zu erneuern. Mit der Apostolischen Konstitution „Sacram Unctionem Infirmorum“ erteilte Papst Paul VI. die Approbation zur erneuerten Form der Krankensalbung.
Gesalbt werden Stirn und Hände des Kranken, im Notfall genügt die Salbung der Stirn oder, falls das durch besondere Umstände nicht möglich sein sollte, eine andere, besser geeignete Stelle des Körpers. Zur Salbung mit dem Krankenöl spricht der Priester: "Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf."
Nach dem tridentinischen Usus ist die Salbung der Sinne vorgesehen: gesalbt werden die Sinnesorgane (Augen, Ohren, Nase, Mund, Hand, Füße) mit dem Öl oder – falls dies nicht möglich ist – die Stirn. Der Priester spricht die Worte "Durch diese heilige Salbung und seine mildreichste Barmherzigkeit lasse dir der Herr nach, was du durch das Sehen (Hören, Riechen, Schmecken und Reden, Berühren, Gehen) gesündigt hast. Amen"; bei Salbung der Stirn wird diese Formel abgeändert "... was immer du gesündigt hast".
Bei der Krankensalbung wird nicht Chrisam, sondern Krankenöl (geweihtes Olivenöl, im Notfall ein anderes Pflanzenöl) verwendet. Dieses Krankenöl (lat.: oleum infirmorum) wird jedes Jahr in der Chrisammesse am Morgen des Gründonnerstags oder an einem früheren osternahen Tag vom Bischof im Konzelebration mit seinem Presbyterium geweiht und danach in die Pfarreien der Diözese verteilt. Dort soll es, zusammen mit den anderen Heiligen Ölen zu Beginn der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt feierlich in die Kirche hineingetragen und seine Bedeutung der Gemeinde jährlich aufs Neue erklärt werden. Sowohl die Chrisammesse als auch die heiligen Öle selbst sind Sakramentalien.
Der Bischof kann das Krankenöl in jeder von ihm geleiteten Feier der Krankensalbung weihen. In Notsituation darf jeder Priester, der die Krankensalbung vollzieht, innerhalb dieser Feier das Krankenöl weihen.
Das Sakrament wird durch den zuständigen Pfarrer gespendet. Kann die Erlaubnis des Ortsbischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll dieses Sakrament jedoch jeder Priester spenden. Wichtig für das Zustandekommen des Sakraments ist die entsprechende Absicht („Intention“) des Spenders, das Sakrament spenden zu wollen.
Die Frage nach dem Spender der Krankensalbung ist in den letzten Jahren diskutiert geworden. Die aktuelle Rechtslage in dieser Frage ist klar. Im kirchlichen Gesetzbuch heißt es: „Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester, und nur er.“ (c.1003 § 1 CIC). Allerdings sind immer mehr Anfragen zu hören, die unter Berufung auf eine angebliche altkirchliche Praxis eine Ausweitung wünschen, nämlich, dass auch Diakone und Laien die Krankensalbung spenden dürfen. Ein Grund dafür ist sicherlich der immer größer werdende Priestermangel. Insbesondere in den Krankenhäusern sind immer weniger Priester und immer mehr Laien für die Seelsorge verantwortlich.